Neuregelung Krebsvorsorge


Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte ab 01. Januar 2020

Liebe Patientinnen,

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen, über die wir Sie informieren möchten.

Hintergrund

Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen werden berücksichtigt. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln.

Was ändert sich für Sie?

  • Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
  • Ab dem 36. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
  • Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Unser Angebot

  • Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss durch.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie über anstehende Vorsorgen.
  • Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP Untersuchung wünschen, ist dies möglich, aber als Individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.

Untersuchungen*

Generell: Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutterhalskrebs
  • Inspektion und Tastuntersuchung
  • Untersuchung Zellveränderungen - Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich oder ThinPrep), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test
  • Chlamydienuntersuchung (Kostenübernahme nur bis zum 25. Lebensjahr)
Brustkrebs
  • Bis 30 Jahre: Keine Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Kassen vorgesehen
  • Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust
  • Bei Indikation: Mammographie
Darmkrebs
  • Keine generelle Vorsorgeuntersuchung erforderlich
  • Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation
Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

  • HPV-Test
  • Ultraschall vom inneren Genital
  • Tastuntersuchung und Ultraschall der Brust
* ab Januar 2020.
Schwangerschaft
Zelluntersuchung iStockphoto.com // Kkolosov

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